
Bund und Autoindustrie haben sich Ende April über die gemeinsame Finanzierung einer Kaufprämie für Elektroautos verständigt. Am 18. Mai wurde die neue Fördermaßnahme – offiziell „Umweltbonus“ – durch das Bundeskabinett beschlossen. Noch stehen nicht alle Informationen bezüglich der Abwicklung der Kaufprämie zur Verfügung, auch der genaue Starttermin ist noch offen. Im Folgenden haben wir alle bisher bekannten Fakten zur kommenden Elektroauto-Kaufprämie zusammengestellt.
Sobald neue Informationen verfügbar sind, werden wir die untenstehenden Angaben entsprechend aktualisieren. Ihre Anmerkungen oder Fragen nehmen wir gerne über unser Kontaktformular entgegen.
- Ab wann gibt es die Prämie?
- Wie hoch ist die Prämie?
- Welche Autohersteller machen mit?
- Welche Elektroauto- & Plug-in-Hybridauto-Modelle kommen in Frage?
- Wer kann die Prämie beantragen?
- Wie beantragt man die Prämie?
- Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Was wird noch gefördert?
- Was soll die Fördermaßnahme bewirken?
- Wer bezahlt die neue Elektroauto-Förderung?
Ab wann gibt es die Prämie?
Die Elektroauto-Prämie soll für Elektroauto-Käufe gelten, die nach dem 18. Mai 2016 erfolgen. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat jedoch bereits angekündigt, die Kaufprämie „schnell, voll elektronisch und sicher“ abwickeln zu wollen. Die Förderung wird solange vergeben, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind – spätestens am 30. Juni 2019 ist Schluss.
Wie hoch ist die Prämie?
Für reine Elektroautos werden 4000 Euro gezahlt, für teilelektrische Plug-in-Hybridautos mit über einen Stecker wiederaufladbarer Batterie und Verbrennungsmotor gibt es 3000 Euro Zuschuss. Die Prämie wird je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Autohersteller finanziert. Hybridautos ohne Stecker, deren Batterie durch den Verbrennungsmotors aufgeladen wird, werden nicht gefördert.
Welche Autohersteller machen mit?
Bisher haben BMW, Daimler, Kia, Nissan, Renault und Volkswagen ihre Teilnahme an der Kaufprämie offiziell bestätigt. Auch andere Hersteller können noch teilnehmen, solange sie sich dazu bereit erklären, 50 Prozent der ausgezahlten Kaufprämie zu finanzieren.
Welche Elektroauto- & Plug-in-Hybridauto-Modelle kommen in Frage?
Die in Deutschland verfügbaren Elektroauto- und Plug-in-Hybridauto-Modelle haben wir für Sie in unserem Modell-Finder aufbereitet. Über den Preisfilter können Sie dort ab sofort auch direkt nach in Frage kommenden Modellen suchen (siehe nächster Punkt „Wer kann die Prämie beantragen?“).
Wer kann die Prämie beantragen?
Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften sowie Vereine, die einen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Neuwagen erwerben, haben Anrecht auf die Kaufprämie. Bezuschusst werden nur Fahrzeuge, die nach dem 18. Mai gekauft oder geleast wurden und mindestens neun Monate behalten werden. Das Basismodell des erworbenen Fahrzeugs darf dabei nach Listenpreis nicht teurer als 60.000 Euro netto (71.400 Euro brutto) sein.
Wie beantragt man die Prämie?
Die Anträge können nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Dort werden auch die Fahrzeugmodelle der verschiedenen Hersteller aufgelistet, für die die Prämie gilt. Noch stehen die offiziellen Antragsformulare aber nicht zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für die Auszahlung der Kaufprämie ist nach aktuellem Stand eine Rechnungskopie des Autohändlers sowie der Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) erforderlich. Die Nachweise müssen innerhalb eines Monates eingereicht werden, nachdem der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht wurde. Auf der Rechnung des Autohändlers muss vermerkt sein, dass der Hersteller seinen 50-Prozent-Anteil an der Prämie vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat.
Was wird noch gefördert?
Steuerliche Anreize
Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Steuerbefreiung beträgt künftig – auch rückwirkend zum 1. Januar 2016 – zehn Jahre. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt auch für „technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen“.
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridautos des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers sind vorerst steuerbefreit. Die Befreiung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 befristet. Darüber hinaus soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.
Ladeinfrastruktur
Der Bund investiert von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro in den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Geplant ist die Installation von 15.000 neuen Ladesäulen, darunter mindestens 5000 Schnellladesäulen. Als Standorte für die Ladestationen sind Tankstellen und Autohöfe an Hauptverkehrsachsen, Einkaufs- und Sportzentren, Carsharing-Stationen sowie Bahnhöfe, Flughäfen und Messezentren vorgesehen.
Was soll die Fördermaßnahme bewirken?
Die Förderinitiative soll für bis zu 400.000 neue Stromer sorgen, um insgesamt 500.000 Elektroautos in Deutschland zu erreichen. Zum Jahresbeginn 2016 waren bei 45 Millionen Pkw insgesamt lediglich 25.500 E-Autos und 130.000 Hybride zugelassen. 2015 wurden 12.363 Elektro- und 33.630 Hybrid-Pkw neu zugelassen.
Wer bezahlt die neue Elektroauto-Förderung?
Die Mittel für die Maßnahmen des 2016 beschlossenen Elektroauto-Förderpakets sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden. Die Kaufprämie wird dabei zu 50 Prozent von Autoherstellern übernommen, die sich zur Teilnahme an der Finanzierung des Zuschusses bereiterklären.
Elektroauto-Kaufprämie: Fragen & Antworten