
Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von Elektroautos weitere Steuererleichterungen erhalten. Die Bundesregierung hat nun den dazugehörigen Gesetzentwurf verabschiedet. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Stromers wieder auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektroautos im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Der Bundesrat muss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf noch zustimmen.
Die Bundesregierung bekräftigte das Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten auch die Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Dazu wolle auch die Bundesregierung „mit gutem Beispiel“ vorangehen und den Anteil der zu beschaffenden Elektroautos auf mindestens 20 Prozent erhöhen.
Steuererleichterungen für Elektroautos wieder auf zehn Jahre verlängert