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Warum der Twizy keine Elektroauto-Prämie bekommt (Antwort auf Kleine Anfrage)

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Anfang Juli hatten die Grünen eine kleine Anfrage zur Elektroauto-Kaufpreisprämie, auch Umweltbonus genannt, gestellt. Unter den 23 Fragen an die Bundesregierung waren einige dabei, die auch schon öfter bei uns im Forum aufgetaucht sind. Etwa, warum es für Elektroautos wie den Stadtflitzer Renault Twizy keine Förderung gibt, warum Plug-in-Hybride unabhängig von ihrer Reichweite gesponsert werden oder warum der Stromer-Bonus im Vergleich zum Teilzeitstromer-Bonus nicht deutlich höher ausgefallen ist.

Elektroautos wie der Twizy, bzw. zulassungsrechtlich in den Klassen L3e, L4e, L5e und L7e eingeteilte Fahrzeuge, erhalten keinen Umweltbonus da nur diejenigen Fahrzeuge in Betracht kommen, „die als Personenkraftwagen (M1) oder als Nutzfahrzeug (N1 oder N2 bis Führerscheinklasse B) dem von der Bundesregierung und der Industrie gemeinsam formulierten Ziel“ dienen, „bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf den Straßen zu haben“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.

Plug-in-Hybride erhalten demnach, auch wenn sie weniger als die im Elektromobilitätsgesetz zugrunde gelegten 40 Kilometer Reichweite schaffen, die Prämie dennoch, da es „für die Klärung mit der Europäischen Kommission erforderlich“ war, eine „klare und allgemeingültige technologische Begründung“ zu nennen. Dafür wurde der CO2-Ausstoß gewählt, mit einem Grenzwert von höchstens 50 g CO2/km. „Die im Elektromobilitätsgesetz genannte Möglichkeit für eine Privilegierung von Fahrzeugen, die 40 km Mindestreichweite aufweisen“, spiele also „für die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission keine Rolle, da diese ausschließlich auf die Höhe der Emissionen abzielt“.

Interessant ist die Antwort auf die Frage, „mit welcher Reduktion von Schadstoffen in der Luft“ wie CO2 und Stickstoff die Bundesregierung rechnet, wenn das Förderziel von 300.000 Elektrofahrzeugen erreicht wird. Die ehrliche Antwort lautet, dass der Absatz von eben jenen 300.000 Elektrofahrzeugen alleine „auf die Reduktion von Luftschadstoffen einen geringen Einfluss“ habe. Wundert allerdings weniger, wenn man sich verinnerlicht, dass in Deutschland knapp 42 Millionen Pkw zugelassen sind. Dementsprechend könne der „Beitrag zur Luftschadstoffreduktion“ erst dann „deutlich ansteigen“, wenn das „langfristige Ziel einer hohen Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen“ erreicht ist.

Warum der Elektroauto-Bonus nicht höher ausgefallen ist

Die Zuschusshöhe des Umweltbonus für reine Elektroautos zu Hybridautos unterscheidet sich deshalb nur um 1000 Euro, da Plug-in-Hybride trotz ihrer geringen Batterie-Reichweite zumindest einen „Einstieg in die Elektrifizierung von Antrieben“ ermöglichen und „insofern einen erheblichen Beitrag“ leisten, „um neue Nutzergruppen mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen vertraut zu machen“, so die Antwort. Außerdem komme Plug-in-Hybriden schon „heute ein entsprechender Umweltvorteil zu“, da sie den „Großteil der durchschnittlichen täglichen Wegstrecken elektrisch bewältigen“ können. Ohnehin sei der Umweltbonus nicht dafür gedacht, die gesamte „Kostendifferenz zwischen elektrischen und konventionell betriebenen Fahrzeugen“ zu überbrücken. Deshalb sei die Prämie für reine Elektroautos auch nicht höher ausgefallen.

Zur Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Deutschland kam die Frage auf, in welchem Verhältnis AC-Normalladestationen (bis 22 kW) und DC-Schnellladestationen (> 50 kW) errichtet werden sollen. Es sei laut Antwort „vorgesehen, die Fördersumme von 300 Millionen Euro etwa zu einem Drittel für den Aufbau von Normalladepunkten und zu zwei Dritteln für den Aufbau von Schnellladepunkten zu verwenden“. Zudem sei geplant, „dass über die Förderrichtlinie alle drei Leistungsklassen“, gemeint sind Schnellladestationen mit einer Ladeleistung von 50 kW, 150 kW und ggf. später 350 kW, gefördert werden können. Die Planung soll „sich aus den verkehrswissenschaftlichen Bedarfsplanungen“ ableiten und „Indikatoren wie z. B. Wegeketten, Siedlungsstrukturen und E-Fahrzeugdichte“ berücksichtigen.

Im Entwurf der Förderrichtlinie sei demnach auch „vorgegeben, von den Investoren zu fordern, dass an den neu errichteten Ladestationen per Roaming Kunden von anderen Ladesäulenbetreibern oder Mobilitätsanbietern laden können“.

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