Quantcast
Channel: ecomento.tv
Viewing all articles
Browse latest Browse all 15393

Düsseldorfer Gericht empfiehlt Diesel-Fahrverbote

$
0
0
fahrverbot-duesseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf in vollem Umfang stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun bis Oktober 2017 Zeit, ihren sogenannten Luftreinhalteplan für die Stadt so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden können.

Das Gericht sprach die Empfehlung aus, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einzuführen. Die rechtlichen Instrumentarien seien nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht.

Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen. Das Düsseldorfer Urteil sei „das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet“. Es werde „richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung“, sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertreten hat.

Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten.

Düsseldorfer Gericht empfiehlt Diesel-Fahrverbote

Related Stories


Viewing all articles
Browse latest Browse all 15393

Trending Articles