
„Vielleicht schreiben wir da ein Stück Rechtsgeschichte für die Elektromobilität“, sagte der Berliner Richter Hermle diesen Monat am Charlottenburger Amtsgericht angesichts eines etwas kniffligen Streitfalls, über den die Morgenpost berichtete. Folgendes war passiert: Hans Leister, Fahrer eines BMW i3, wollte sein Elektroauto an einer Ladesäule am Potsdamer Platz nachladen. Diese hat zwei Stellplätze, einer davon war bereits belegt – von einem i3, der das einzig passende Kabel für den Münchner Stromer bereits stecken hatte. Der Zuspätkommer ließ seinen i3 unverrichteter Dinge und nicht ladend auf dem zweiten Stellplatz stehen, in der Hoffnung etwas später das belegte Kabel wieder verfügbar vorzufinden.
Nach dreieinhalb Stunden wieder zurück an der Säule waren beide Elektroautos weg – Leisters Wagen wurde, da nicht am Stecker hängend, kurzerhand abgeschleppt und nur gegen die Begleichung von 150 Euro Abschleppgebühr wieder rausgerückt. Dieses Geld will Leister nun zurück. Ob er damit Erfolg hat, muss sich zeigen. Der Richter kündigte bereits an, wegen der möglicherweise grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung Berufung zuzulassen. Dann müsste sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigen.
Elektroauto nicht am Stecker – abgeschleppt