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Münchner Gericht verbietet Elektroauto-Ladestation in Tiefgarage

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Ein Münchner wollte in der zu seiner Eigentumswohnung zugehörigen Tiefgarage eine Ladestation für sein Elektroauto installieren. Die Eigentümergesellschaft war jedoch gegen die Verlegung des dazu erforderlichen Kabels vom gemeinschaftlichen Stromverteilerkasten zum Stellplatz. Der Fall landete daraufhin vor Gericht. Das Münchner Landgericht hat nun gegen den Stromer-Besitzer entschieden und ihm die Installation eines Ladeplatzes untersagt.

Formell sei das Urteil wohl nicht zu beanstanden, da in jeder Eigentümergemeinschaft zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden werde. Und anders als die eigene Wohnung gehöre der Stromverteiler zum Gemeinschaftseigentum, das alle Eigentümer betreffe, erläuterte der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins, Rudolf Stürzer, der Münchner tz. Er betonte allerdings: „Das Gericht hat da einen sehr formalistischen Standpunkt vertreten. Bis 2020 will man in Deutschland eine Million Elektroautos fahren sehen – aber so wird das schwierig“.

Nach Meinung des Gerichts sei die Verlegung eines Kabels eine bauliche Veränderung, einer solchen Maßnahme müssten alle Eigentümer zustimmen. Schließlich werde das Kabel durch das Verlegen in der Garage zu Gemeinschaftseigentum, Kosten und Risiken der Instandhaltung müssten daher alle Eigentümer tragen. „Wenn das Kabel mal defekt ist, oder es einen Brand gibt, haften die anderen auch“, so Stürzer. Leicht hätte aus diesem Grund bisher nur, „wer in einem Einfamilien-Haus am Stadtrand wohnt und seine eigene Garage hat“.

„Es gäbe sicher eine rechtliche Möglichkeit, das anders zu regeln“, äußerte sich Anja Franz vom Mieterverein zu dem Fall. Als mögliche Lösung nannte sie die Definition des Ladekabels als Privatbesitz, für den nur der Antragsteller haftet sowie die Installation eines Zwischenzählers für die Einzelabrechnung. „Die Idee mit dem Elektroauto ist super. Da sollte man keine Knüppel in den Weg werfen“, findet Franz. CSU-Stadtrat Michael Kuffer betrachtet die aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts mit bayerischer Gelassenheit – sein Kommentar: „Das Urteil zeigt nur, dass wir uns beim Thema E-Mobilität noch mehr anstrengen müssen“.

Münchner Gericht verbietet Elektroauto-Ladestation in Tiefgarage

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