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Tesla „Autopilot“: Kein Rückruf wegen tödlichem Unfall im Mai 2016

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Tesla-Autopilot-NHTSA-Untersuchung

Die US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit NHTSA hat knapp sechs Monate einen Unfall in Florida untersucht, bei dem der Fahrer eines Tesla Model S tödlich verunglückte. Bei dem Zusammenstoß der Elektroauto-Limousine mit einem Lastwagen war das Fahrerassistenzsystem „Autopilot“ aktiviert, konnte den Unfall aber nicht verhindern. Spekulationen, dass die Selbstfahr-Software den Crash mitverursacht hatte, haben sich nicht bestätigt. Die NHTSA hat ihre Untersuchung diese Woche offiziell abgeschlossen und bekanntgegeben, dass kein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt wurde.

Die Behörde betonte, Autos mit der Fähigkeit zum teilautonomen Fahren im Falle fehlerhafter Software zurück in die Werkstätten zu rufen. Dies soll selbst dann durchgesetzt werden, wenn eine Aktualisierung über das Internet möglich wäre. In dem aktuellen Fall sei dies aber nicht erforderlich. Tesla hat vergangenen September Verbesserungen an seinen Fahrzeugen vorgenommen, die durch eine stärkere Einbindung von Radarsignalen Unfälle wie den Crash in Florida besser verhindern sollen.

In Kürze wird die nächste „Autopilot“-Generation aufgespielt. Seit Oktober 2016 ausgelieferte Teslas sind mit neuer Hardware ausgestattet, die später vollautonomes Fahren möglich machen soll. Der „verbesserte Autopilot“ kann – je nach Zulassung durch die zuständigen Behörden – unter anderem ohne Fahrereingriff die Geschwindigkeit an den Verkehr anpassen, die Spur halten oder automatisch wechseln, korrekt durch Autobahnkreuze navigieren und am Ziel von der Autobahn abfahren. Auch automatisches Einparken und Vorfahren des Teslas „auf Zuruf“ soll möglich sein.

Tesla „Autopilot“: Kein Rückruf wegen tödlichem Unfall im Mai 2016

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