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Elektroauto-Taxis: Regierung legt Eichverordnung neu auf

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Der Betrieb von Elektroautos im Taxigewerbe wurde durch eine erschwerte Neuzulassung von Stromer-Modellen seit Ende letzten Jahres gesetzlich deutlich erschwert. Anfang November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Bundesweit konnten daher keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Bislang erfüllen jedoch nur wenige elektrische Pkw diese Voraussetzung. Eine überarbeitete Mess- und Eichverordnung soll das Problem nun lösen.

„Aktuell wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Finalisierung“, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums dem Tagesspiegel mit. Der Text soll vorsehen, dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen. Konkret bedeute dies, dass zukünftig Unternehmen die erforderlichen Geräte für den Taxibetrieb selbst einbauen dürfen.

Die überarbeitete Version der Eichverordnung dürfte den Weg für mehr elektrisch angetriebene Taxis wieder frei machen – ganz zur Freude des Münchner Taxifahrers Peter Köhl: „Dabei gibt es für die Elektromobilität nichts Schöneres als den Multiplikatoreffekt eines Taxis“, sagte er dem Tagesspiegel. Maßgeblich verantwortlich für das rasche Handeln der Regierung dürfte der Bundesverband Elektromobilität (BEM) sein, der auf das Problem aufmerksam gemacht hatte. „Vor allem in den verkehrsbelasteten Metropolen unseres Landes kann das Elektrotaxi wesentlich zur Feinstaub- und Lärmreduktion sowie zur langfristigen Mobilitätserhaltung beitragen“, so BEM-Präsident Kurt Sigl.

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