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München: Kommt das Fahrverbot für Dieselautos?

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Diesel-Fahrverbot-Muenchen-Emissionen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer Auffassung bestätigt, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich sind. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Ende 2015 aufgrund der „weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt“ einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt.

„Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei“, erklärte vergangene Woche der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rainer Schenk. Das Gericht erkenne nach wie vor „eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes“ und „keinen günstigen Trend“. Es betonte, dass „die EU nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft ist.“

„Wir freuen uns, wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind. Das Gericht hat auch bestätigt, dass unser 2012 erstrittenes Urteil auf ‚Saubere Luft‘ weiter gilt und Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können, sobald das Bundesverwaltungsgericht dies in dem Düsseldorf-Verfahren bestätigt hat, was voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin muss München alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen dann unverzüglich einzuführen“, so der Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch.

Diesel-Fahrverbote vorerst unwahrscheinlich

Einen endgültigen Beschluss will das Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst innerhalb der nächsten zwei Wochen fällen. Die von den Umweltschützern angestrebten Fahrverbote für Autos mit Dieselmotor wird es allerdings wegen rechtlicher Bedenken vorerst wahrscheinlich weiter nicht geben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die juristischen Hürden seien „so beachtlich“, dass man derzeit wohl keine Fahrverbote per Gerichtsbeschluss im Luftreinhalteplan festschreiben könne.

Vom Tisch sind Diesel-Fahrverbote damit aber nicht. Die Stadt München und der Freistaat verwiesen auf ein anhängiges Verfahren am Bundesverwaltungsgericht zu diesem Thema. Auch im Rahmen eines vom Umweltministerium initiierten Gutachtens zu den Chancen für die Reduzierung des Verkehrs gehe es um mögliche Fahrverbote. Dessen Ergebnisse könnten die Grundlage für ein Konzept zur langfristigen Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte sein. Dafür brauche Bayern aber mindestens noch ein Jahr Zeit, erklärte eine Anwältin des Freistaats.

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