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Stuttgarter Luftreinhalteplan „völlig unzureichend“?

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Stuttgart-Diesel-Fahrverbot

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat am Wochenende den Entwurf des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart vorgestellt. Er verteidigte bei der öffentlichen Präsentation die geplanten Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw und warb für die Umsetzung des Vorhabens. „Das ganze Konzept steht und fällt mit der Akzeptanz“, so der Grünen-Politiker.

In Stuttgart sollen ab 2018 an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung Fahrverbote für Dieselautos gelten, die die jüngste Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. In der Schwaben-Metropole werden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid entlang vielbefahrener Straßen regelmäßig überschritten. Der Luftreinhalteplan soll die Gesundheit der Menschen im Talkessel, Zuffenhausen und anderen belasteten Stadtteilen schützen.

Die Stuttgarter Fahrbeschränkungen sehen zwar Ausnahmen vor, wenn man den Verkehr reduzieren wolle, könne es diese aber nicht für alle geben, betonte Hermann. Neben Verboten beinhaltet der Luftreinhalteplan auch die Förderung von Elektromobilität, einen Ausbau des Nahverkehrs sowie die Umstellung des öffentlichen Fuhrparks auf umweltfreundlichere Fahrzeuge.

Deutsche Umwelthilfe: „völlig unzureichend“

Für die Autohersteller, die den Diesel lange als besonders sauber gepriesen haben, gibt es in Stuttgart noch ein Hintertürchen: „Beschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge sind unerlässlich, es sei denn, der Fahrzeugindustrie gelingt es, diese Autos so wirkungsvoll nachzurüsten, dass die Grenzwerte eingehalten werden“, so Hermann. Er sprach sich allerdings auch erneut für die Einführung einer „Blauen Plakette“ aus, die ab 2020 zu dauerhaften Fahreinschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart führen würde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Stuttgarter Luftreinhalteplan als „völlig unzureichend“ kritisiert. Die vom Landesverkehrsminister vorgestellten Maßnahmen blieben weit hinter den gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung zurück. „Wir werden im Rahmen der laufenden Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart deutlich machen, dass die heute bekannt gewordenen Maßnahmen ungeeignet sind, zum 1. Januar 2018 die Einhaltung der Luftqualitätswerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid sicherzustellen“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Stuttgarter Luftreinhalteplan „völlig unzureichend“?

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