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Deutsche Umwelthilfe: 45 weitere Städte im Visier

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt ihr Ziel von deutlich sauberer Luft in deutschen Städten vorrangig auf dem Klageweg. Der Druck auf Bundesländer und Städte wird nun weiter erhöht: Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat diese Woche weitere Rechtsverfahren gegen 45 Städte eingeleitet.

Die angeschriebenen Kommunen und Länderbehörden haben knapp vier Wochen Zeit der DUH darzulegen, „mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1.1.2018 sicherstellen wollen“, so die Organisation in einer Pressemeldung. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden von der Deutschen Umwelthilfe aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte enthält.

„Wir haben nun in insgesamt 62 Städten Rechts- bzw. bereits Klageverfahren eingeleitet, um für die vielen Millionen unter Dieselabgasen leidenden Menschen ihr ‚Recht auf Saubere Luft‘ endlich durchzusetzen. Die durch das Dieselabgas Stickoxid verursachte innerstädtische Luftbelastung mit NO2 führt bundesweit zu über 10.600 vorzeitigen Todesfällen jährlich“, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

„Da die Regierungspolitiker in Bund, Ländern und Kommunen bislang nur ein großes Herz für die Autokonzerne und ihre Diesel-Stinker zeigen sind wir gezwungen, unsere Rechtsverfahren auf alle besonders stark belasteten Städte auszudehnen. Wir hoffen darauf, dass sich nun noch vor der Bundestagswahl erste Politiker aus der Deckung trauen und einer gerichtlichen Verurteilung zuvorkommend, wirksame Maßnahmen ab dem 1.1.2018 freiwillig beschließen“, so Resch weiter.

Städteübersicht

Die DUH klagt bereits in 16 Städten für sauberere Luft und hat alle bisher entschiedenen Fälle gewonnen. Für Düsseldorf, München und zuletzt hat Stuttgart hat die Organisation Gerichtsentscheidungen erwirkt, die konkrete Diesel-Fahrverbote ab 2018 als einzige vom Gericht als wirksam angesehene Maßnahmen bewerten. Von den neuen formalen Verfahren, die die DUH diese Woche eingeleitet hat, sind folgende Städte betroffen, die den NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m3 im Jahr 2016 um 10 Prozent oder mehr überschreiten:

Kiel (65 μg/m3), Düren (60 μg/m3), Heilbronn (57 μg/m3), Backnang (56 μg/m3), Hannover (55 μg/m3), Esslingen am Neckar (54 μg/m3), Ludwigsburg (53 μg/m3), Hagen (51 μg/m3) , Dortmund (51 μg/m3), Bochum (50 μg/m3), Paderborn (50 μg/m3), Oldenburg (50 μg/m3), Mühlacker (49 μg/m3), Ravensburg (49 μg/m3), Herrenberg (49 μg/m3), Wuppertal (49 μg/m3), Bielefeld (49 μg/m3), Tübingen (48 μg/m3), Siegen (48 μg/m3), Oberhausen (48 μg/m3), Osnabrück (48 μg/m3), Leinfelden-Echterdingen (47 μg/m3), Leonberg (47 μg/m3), Pleidelsheim (47 μg/m3), Marburg (47 μg/m3), Hürth (47 μg/m3), Mannheim (46 μg/m3), Nürnberg (46 μg/m3), Ludwigshafen am Rhein (46 μg/m3), Augsburg (46 μg/m3), Halle (Saale) (46 μg/m3), Leverkusen (45 μg/m3), Herne (45 μg/m3), Witten (45 μg/m3), Neuss (45 μg/m3), Mülheim an der Ruhr (45 μg/m3), Dresden (45 μg/m3), Heidenheim an der Brenz (44 μg/m3), Kuchen (44 μg/m3), Norderstedt (44 μg/m3), Schwerte (44 μg/m3), Gießen (44 μg/m3), Hildesheim (44 μg/m3), Mönchengladbach (44 μg/m3).

Bereits im März 2017 wurde zudem ein formales Verfahren gegen Leipzig (42 μg/m3) eingeleitet.

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