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Neu in Baden-Württemberg: Fördergutscheine für E-Mobilität und alternative Verkehrsmittel

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BW-e-Gutscheine

Baden-Württemberg fördert mit sogenannten BW-e-Gutscheinen Elektromobilität und alternative Verkehrsmittel. Die Gutscheine sind für gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Busunternhemen, Taxibetriebe, Fahrschulen und Carsharer erhältlich. Gefördert werden Lastenräder, Miet-Pedelecs, Elektroroller, Elektrobusse, Elektroautos oder Elektrolastwagen.

„Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“ Die E-Mobilitäts-Förderung der Landesregierung mit der „Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III) beläuft sich auf zusätzliche 43,5 Millionen Euro. Speziell Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe sollen mit der Maßnahme zum Umstieg auf ein Elektrofahrzeug animiert werden.

Gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel können sich die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4000 Euro fördern lassen. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-Lkws umsteigen.

Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den Wechsel auf einen Stromer-Pkw. Im Fokus der Förderung mit BW-e-Gutscheinen stehen Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt. Die Gutscheine bezuschussen die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fördersumme beträgt 6000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1500 Euro für teilelektrische Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.

Neben Taxibetrieben, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen sowie Pflege- und Sozialdiensten richtet sich die neue baden-württembergische Fördermaßnahme auch an Kommunen, Landkreise, Citylogistik, Kurier-Express-Paket-Dienste, Lieferdienste und die Einzelhandelslogistik in Luftreinhalteplangebieten. „In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen“, betont Minister Hermann.

Der BW-e-Gutschein kann ab 1. November 2017 beantragt werden. Weitere Informationen und den Förderantrag gibt es hier.

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