
„Die Immobilie ist der Schlüssel für den Erfolg“, sagt Ulrich Wecker, der Geschäftsführer des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins, der Stuttgarter Zeitung zum Thema Lademöglichkeiten für Elektroautos. Allerdings sei sie auch der Schlüssel für viele Streitigkeiten in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), wie erst vor wenigen Monaten ein Münchner Elektroauto-Besitzer feststellen musste. Denn bei einem Veto der Eigentümergemeinschaft ist es unmöglich, auf dem eigenen Tiefgaragen-Stellplatz eine Ladestelle für seinen Stromer zu installieren. Es brauche einstimmige Beschlüsse, so Wecker, da eine Ladestation als bauliche Veränderung gilt.
Eine schon länger geplante Gesetzesänderung lässt auf sich warten. Bayern, Sachsen und Hessen wollten der Zeitung zufolge die notwendige Mehrheit für Ladestationen senken: Eine doppelt qualifizierte Mehrheit – drei Viertel aller Stimmberechtigten, die zudem mehr als 50 Prozent der WEG-Anteile besitzen – solle reichen, damit ein oder mehrere Elektroauto-Fahrer in der Tiefgarage laden können. Doch die Initiative versandete ergebnislos.
„Die Bundesregierung kündigte an, in der nächsten Legislaturperiode eigene Vorschläge zu machen“, sagt Julia Wagner von Haus und Grund Deutschland in Berlin der Zeitung. Das Thema Laden nehme „an Bedeutung zu. Es gibt immer wieder Streitfälle dazu“, sagt Wagner. Höchste Zeit also, dass sich das ändert.
Elektroauto in der Tiefgarage: „Die Immobilie ist der Schlüssel für den Erfolg“