
Die Maut kommt: Um den Standard des deutschen Straßennetzes aufrecht zu erhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können, will die Bundesregierung wesentlich mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investieren – knapp 500 Millionen Euro will Verkehrsminister Alexander Dobrindt jedes Jahr durch die Maut einnehmen. Mit einer Ausweitung der Nutzerfinanzierung sollen größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll für Halter von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen eine Maut eingeführt werden, vom zuständigen Ministerium Infrastrukturabgabe genannt. Diese gilt sowohl für die Nutzung der knapp 13.000 Kilometer deutscher Autobahnen als auch der etwa 39.000 Kilometer Bundesstraßen. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind jedoch lediglich bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabenpflichtig. Die Einnahmen aus der Maut sollen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.
Die Maut muss von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Die festgelegte Höchstgrenze beträgt 130 Euro, im Schnitt sollen 74 Euro fällig werden. Benziner sind dabei günstiger als Diesel.
Elektroautos von der Maut befreit
Inländer sollen jedoch für die Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als es dem zu zahlenden Mautbetrag entspricht. Elektroautos sowie Motorräder, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind von der Maut befreit.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen können zwischen einer Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr wählen. Die Kosten dafür sind je nach Umweltfreundlichkeit des Antriebs gestaffelt und betragen zwischen 2,50 und 20 Euro für die Zehn-Tages-Maut und sieben bis 40 Euro für die Zwei-Monats-Maut. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr erworben werden und gelten dann jeweils für die nächsten zwölf Monate.
Die Erhebung der Infrastrukturabgabe erfolgt nicht per Aufkleber an der Windschutzscheibe, wie etwa in Österreich oder der Schweiz, sondern mittels einer elektronischen Vignette (E-Vignette). Zusätzlich zur per Internet gebuchten Maut ist auch die Einbuchung an Vertriebsstellen wie etwa Tankstellen möglich. Die Fahrberechtigung wird mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft. Den Anforderungen des Datenschutzes soll hierbei in vollem Umfang Rechnung getragen werden. Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.
Wann die Regelungen greifen, ist noch offen. Zuerst müssen bereits geltende Gesetze geändert werden. Sicher ist: Starten kann die Maut erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2017. Einige Länder haben bereits Klagen angekündigt, da sie Ausländer diskriminiert sehen – wegen der geplanten Erstattung der Maut durch die Kfz-Steuer für deutsche Nutzer.
Die wichtigsten Informationen zur Maut – Elektroautos befreit